Spielzeug, Bedarfsgegenstände

Die Tatsache, dass Alltagsgegenstände eine schädliche Wirkung auf die Gesundheit haben können, ist in der letzten Zeit immer mehr in den Fokus gerückt. Bedarfsgegenstände, die z. B. mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollten frei von Schadstoffen sein. Gleiches gilt auch im besonderen Maße für Spielzeug.
Immer noch finden sich in Spielzeug oder Bedarfsgegenständen Schwermetalle, Weichmacher oder verbotene Farbstoffe, die eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bieten wir Ihnen folgende Untersuchungen an:

  • Pestizide / Pflanzenschutzmittel
  • Migration bestimmter Elemente gemäß DIN EN 71-3
  • Organisch-chemische Verbindungen gemäß DIN EN 71-9
  • Weichmacher / Phthalate
  • Aromatische Amine
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Organozinnverbindungen
  • Konservierungstoffe
  • Flammschutzmittel
  • Bisphenol A

Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder rufen Sie uns an.